Beitragsservice und Rundfunkbeitrag

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Beitragsservice und Rundfunkbeitrag

Anonymisierte Kopie meines Schreibens vom 3. Juni 2014 an den Beitragsservice:

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

Ihre Information vom 12.5.2014, eingegangen am 15.5.2014

Sehr geehrte Damen und Herren vom Beitragsservice,

statt einer Rundfunksteuer oder einer Rundfunkabgabe für alle fordern Sie einen Rundfunkbeitrag. Warum dieser Rundumschlag? Wird es demnächst ein „Notopfer Rundfunk“ oder einen „Solidaritätszuschlag Rundfunk“ geben?

Vertragsteilnehmer des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages sind die Bundesländer und die Landesrundfunkanstalten. Ein Vertrag gilt für die Vertragsteilnehmer. Nur Gesetze und Rechtsverordnungen gelten für alle. Die Forderung des Beitragsservices läuft rechtlich ins Leere. Es besteht keine Zahlungspflicht für am Vertrag Unbeteiligte wie mich. Entsprechendes gilt für den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag.

Der Deutsche Bundestag beschließt kein Rundfunksteuergesetz. Ihr Beitragservice unterläuft die fehlende Gesetzeskompetenz der Bundesländer. Rundfunkangebote zu finanzieren, ist keine hoheitliche Aufgabe wie zur…

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